Klarheit für Patienten

Sicher & Einfach: Alles zur Podologie Abrechnung & Krankenkasse

Für alle Fragen rund um das Thema Podologie Abrechnung Krankenkasse stehen wir Ihnen im Podologikum Heilstätten beratend zur Seite. Als rein medizinische Fachpraxis legen wir großen Wert darauf, dass Sie sich nicht nur medizinisch, sondern auch organisatorisch bestens aufgehoben fühlen.

Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Wir sind Partner aller gesetzlichen Krankenkassen und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrem Versicherungsträger. Damit bei der Podologie Abrechnung Krankenkasse und Patient gleichermaßen entlastet werden, prüfen wir Ihr Rezept bereits bei Ihrem ersten Besuch auf Vollständigkeit. Eine podologische Komplexbehandlung kann insbesondere bei folgenden Diagnosen verordnet werden:

  • Diabetischem Fußsyndrom

  • Neuropathie oder Polyneuropathie (Nervenschädigungen)

  • Querschnittsyndrom

Wichtiger Hinweis zur Zuzahlung:

Sofern Sie nicht über einen gültigen Befreiungsausweis verfügen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro pro Verordnung) einzuziehen. Diese Gebühr ist bequem vor Ort in unserer Praxis zu entrichten.

Podologikum Heilstätten
Podologikum Heilstätten

Privatversicherte & Selbstzahler

Auch für Privatpatienten bleibt der Ablauf zum Thema Podologie Abrechnung Krankenkasse unkompliziert. Sie benötigen ein Privatrezept Ihres Arztes, welches wir nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GÜT) abrechnen.

  • Abrechnung: Wir erstellen Ihnen eine detaillierte Rechnung, die Sie zusammen mit Ihrem Rezept bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen können.

  • Voraussetzung: Bitte achten Sie darauf, dass das Rezept eine klare Diagnose sowie die Anzahl der Anwendungen enthält. Wir empfehlen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer zu klären.

Was muss auf Ihrer Verordnung stehen?

Damit wir Ihre Therapie ohne Verzögerung beginnen können, prüfen Sie bitte, ob Ihr Arzt (z. B. Diabetologe, Neurologe oder Orthopäde) folgende Punkte auf dem Rezept vermerkt hat:

  • Die Diagnose: (z. B. Diabetisches Fußsyndrom oder Polyneuropathie)
  • Das Heilmittel: (z. B. Podologische Komplexbehandlung)
  • Die Therapiefrequenz: (z. B. alle 4 bis 6 Wochen)

Expertise

Fachübergreifende Expertise & Wellness-Fundament

Silvia Rennspieß blickt auf 15 Jahre Erfahrung in der Fußgesundheit zurück. Ihr Hintergrund in der ganzheitlichen Reflexzonentherapie bildet das Fundament für unsere heutige medizinische Präzision. Gemeinsam mit ihrer Tochter Freya Rennspieß sorgt sie dafür, dass Ihre Behandlung im Podologikum Heilstätten medizinisch kompetent und menschlich nah erfolgt. Bei pathologischen Veränderungen wie Hyperkeratosen führen wir die fachgerechte Abtragung durch und arbeiten dabei eng mit Ihren Fachärzten zusammen.

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Hausbesuche in Beelitz und Umgebung

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil sein, führen wir nach ärztlicher Verordnung auch Hausbesuche durch. So stellen wir sicher, dass Sie auch zu Hause die professionelle Versorgung erhalten, die Ihre Füße benötigen.

Alle Kassen willkommen

Kassenzulassung für alle Versicherungen – transparente Abwicklung für Ihre Gesundheit.

Wir sind Partner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ob mit ärztlicher Heilmittelverordnung oder als Selbstzahler – wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Behandlung. Vertrauen Sie auf erstklassige Podologische Leistungen in Beelitz direkt in Ihrer Nähe.

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Sorgenfrei zur Behandlung

Wir machen es Ihnen einfach. Als zugelassene Fachpraxis für alle Krankenkassen übernehmen wir die komplette bürokratische Abwicklung Ihrer Therapie. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrem Versicherer, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

IKK BB - Partner für Podologie Abrechnung Krankenkasse Beelitz
hkk Krankenkasse - Abrechnung im Podologikum Heilstätten
Techniker Krankenkasse (TK) - Medizinische Fußpflege Verordnung
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse - Partnerpraxis Beelitz
Pronova BKK - Abrechnung podologische Komplexbehandlung
Knappschaft - Kostenübernahme für medizinische Podologie
DAK Gesundheit - Partner für Heilmittelverordnung Fußpflege
BKK VBU - Fachpraxis für medizinische Podologie Beelitz Heilstätten
Barmer Krankenkasse - Abrechnung für Podologie Patienten
AOK Die Gesundheitskasse - Podologie Abrechnung Krankenkasse
Podologische Leistungen in Beelitz

Wir versorgen Patienten aus der gesamten Region:

Unsere Praxis liegt im Herzen von Beelitz-Heilstätten und ist barrierefrei für unsere Patienten erreichbar.

Wir versorgen Patienten aus der gesamten Region:

Beelitz-Heilstätten | Fichtenwalde | Werder (Havel) | Michendorf | Seddiner See | Borkheide | Borkwalde | Nuthetal | Luckenwalde | Treuenbrietzen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle Antworten rund um die Podologie Abrechnung Krankenkasse

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung zur Behandlung kommen?

Da das Podologikum Heilstätten eine rein medizinische Fachpraxis ist, führen wir Behandlungen ausschließlich auf Basis einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung oder Privatrezept) durch. Dies dient Ihrer medizinischen Sicherheit und stellt sicher, dass die Therapie exakt auf Ihr Krankheitsbild abgestimmt ist.

Übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten?

Ja, wir sind Partner aller gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, TK, Barmer, BKK). Wenn Ihr Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt und eine Heilmittelverordnung ausstellt, rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für mich?

Sofern Sie nicht durch einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen entbunden sind, sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vor. Diese beträgt aktuell 10 % des Rezeptwertes zuzüglich einer Gebühr von 10 Euro pro Verordnung. Wir bitten Sie, diesen Betrag bequem bei Ihrem Termin in der Praxis zu entrichten.

Welche Diagnosen sind für ein Kassenrezept berechtigt?

Eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich, insbesondere bei einem Diabetischen Fußsyndrom, bei Nervenschädigungen (Neuropathie oder Polyneuropathie) oder bei einem Querschnittsyndrom. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem behandelnden Facharzt.

Was muss ich als Privatpatient oder Selbstzahler beachten?

Auch für Privatpatienten und Selbstzahler ist ein Privatrezept die Voraussetzung für die Behandlung. Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GÜT). Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären.

Führen Sie auch Hausbesuche durch?

Ja, wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit eines Hausbesuchs auf der Verordnung vermerkt hat, besuchen wir Sie gerne in Beelitz und der näheren Umgebung. So erhalten Sie Ihre professionelle podologische Versorgung auch dann, wenn Sie nicht mobil sind.